Deutscher Reisepass

Deutsche Reisepässe werden deutschen Staatsangehörigen für Auslandsreisen ausgestellt. Der deutsche Reisepass ist neben dem deutschen Personalausweis und dem „Reisedokument als Passersatz“ das einzige andere amtlich anerkannte Dokument, das deutsche Behörden routinemäßig als Identitätsnachweis für deutsche Staatsbürger akzeptieren. Sie dienen nicht nur dem Identitätsnachweis und der Vermutung der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern erleichtern auch die Einholung von Hilfeleistungen durch deutsche Konsularbeamte im Ausland (bzw. andere EU-Mitglieder in Ermangelung einer deutschen konsularischen Einrichtung). Jeder deutsche Staatsbürger ist auch ein Bürger der Europäischen Union.

Deutsche Reisepässe werden Staatsangehörigen Deutschlands zum Zweck der internationalen Reise ausgestellt.

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Deutsche Reisepässe werden Staatsangehörigen Deutschlands zum Zweck der internationalen Reise ausgestellt. Ein deutscher Reisepass ist neben dem deutschen Personalausweis und dem deutschen Notfallreisedokument das einzige andere amtlich anerkannte Dokument, das deutsche Behörden routinemäßig als Identitätsnachweis von deutschen Staatsbürgern akzeptieren.

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